Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsführer:  Thomas Minke & Peter Muckle
Handelsregister:           Offenbach # HRA 31668

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die M+M nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Das gilt insbesondere für Vereinbarungen, durch die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert werden.

 

Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden. Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Angebotsbedingungen

Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind für uns nur bei unverzüglicher Abnahme verbindlich. In jedem Fall sind wir nach einer Frist von 8 Tagen vom Datum des Angebotes an von unseren Angebotspreisen befreit.

Preisvorbehalt

Tritt während der Zeit der Auftragsausführung eine Veränderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhung durch Fälle höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, in Erfüllung des Vertrages auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt vorgenannte Bestimmung erst nach Ablauf des vierten Monats nach Vertragsabschluß.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 Euro. Bei Bestellungen unter 50,00 Euro berechnen wir einen Kleinauftrags-Zuschlag in Höhe von 5,95 Euro. Bei kleinen Beträgen und Abrufungen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung können die gesetzlichen Verzugszinsen verlangt werden ohne dass es einer formellen Inverzugsetzung bedarf. Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. M+M ist berechtigt, die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme zu verlangen, oder unter Ausschluss von Entschädigungsansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit unseres Kunden erhalten. Bei Zahlungsverzug oder erheblich verschlechterten Vermögensverhältnissen des Kunden, kann M+M die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel und gestundeter Beträge verlangen und an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen, sowie die weitere Ausführung ablehnen. M+M ist berechtigt, die bis Ablehnung entstandenen Kosten zu berechnen.

Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Egelsbach. Gerichtsstand ist Langen, wenn der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Andere vom Besteller vorgeschriebene Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit unseren Bedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich M+M das Eigentum bis zur Bezahlung ihrer gesamten, auch künftigen Forderungen vor. Im Falle der Umbildung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren geschieht das für uns, und wir verlangen das Eigentum bzw. das Miteigentum an der neuen Sache, die der Käufer für uns kostenlos verwahrt. Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung werden alle Forderungen fällig und M+M ist ohne Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren und Leistungen zu verlangen oder diese aus den fremden Räumen, zu denen uns der Zutritt gestattet ist, zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen. Etwaige Pfändungen oder jede andere Beeinträchtigung unserer Rechte sind unverzüglich schriftlich unter Vorlage des Pfändungsprotokolls anzuzeigen. Alle Interventionskosten trägt der Käufer. Übersteigen die uns gewährten Sicherungsrechte den Wert unserer Forderung um mehr als 25%,sind wir zur angemessenen Freigabe von Sicherungsrechten bereit.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Egelsbach auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für den Lieferumfang gilt die schriftliche Auftragsbestätigung. Offensichtliche Irrtümer, die M+M beim Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnungserstellung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Leistungsverpflichtung besteht für M+M nur aus eigenem Vorrat und soweit M+M selbst von seinen Lieferanten beliefert wird.

Lieferzeitangaben

Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind unverbindlich. Wird eine Lieferzeit vereinbart und nicht eingehalten, so steht dem Käufer der Rücktritt vom Vertrag erst zu, wenn eine von ihm vorher zu stellende, angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten wird. Die Haftung für Schadensersatz, gleich welcher Art, sowie für einen Deckungskauf des Kunden, ist auf die Fälle für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Ware mit Ersatzmöglichkeit sind wir zur Lieferung einer Ersatzqualität zu angemessenem Preis berechtigt. Teillieferungen sind zulässig. Treten Umstände ein, die wir nicht zu vertreten haben, so steht es uns frei, die Lieferung für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder den Auftrag ganz oder teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muss unsererseits nicht nachgewiesen werden. Ist die Lieferung uns nicht zumutbar oder nur unter Verlust möglich, so ist hierin ein von uns nicht zu vertretender Umstand zu sehen.

Mängelhaftung

Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Sie werden nur dann anerkannt, wenn mehr als 3% der gelieferten Menge den beanstandeten Fehler aufweisen. Mängel eines Teils der Lieferung können nur dann zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen, wenn die Teillieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. M+M hat das Recht zur Nachbesserung und Ersatzlieferung. Der Kunde kann Ersatzlieferung oder Wandlung verlangen, wenn die Nachbesserung durch M+M fehlgeschlagen ist. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit diese in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferanten und Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind. Sofern unsere Lieferer uns Gewährleistungsansprüche gewähren, ist M+M berechtigt, Gewährleistungsansprüche an den Kunden abzutreten und den Kunden auf die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen an den Lieferanten zu verweisen. Soweit Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten bestehen, ist die Haftung von M+M ausgeschlossen. M+M haftet in diesem Fall nur, soweit Ansprüche gegen die Lieferanten nicht durchgesetzt werden können. Ausgeschlossen sind insbesondere weitergehende Ansprüche auf Grund von erkennbaren oder verborgenen Sachmängeln oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften insbesondere auf Wandlung, Minderung, Kündigung oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar insbesondere auf solche, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Natürlicher Verschleiß, Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung falschen Zubehörs, ungeeigneter Schmiermittel etc., sowie Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers. Werden Veränderungen oder Reparaturen von nicht durch uns ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen oder Teile fremden Ursprungs eingefügt, so erlöschen alle eventuellen Ansprüche gegen M+M.

Haftung

Die Haftung von M+M wird in allen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. M+M haftet nicht für die Verwendbarkeit für die gelieferte Ware beim Kunden und übernimmt, soweit nicht schriftlich zugesichert, keine Haftung für Anschlussmöglichkeiten an vorhandene oder später anzuschaffende Systeme. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird nicht übernommen.

Garantie

Der Gewährleistungsumfang umfasst bei der Lieferung von neuen Waren den kostenlosen Ersatz von Teilen und die aufgewendete Arbeitszeit. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Für gebrauchte Waren besteht ein Gewährleistungsanspruch nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. Im übrigen werden bei gebrauchten Waren alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Versicherungen

Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise gelieferte Gegenstände lagern beim Kunden auf dessen Gefahr und sind gegen Einbruch, Feuer, Wasser und andere Gefahren zu versichern und sachgemäß zu lagern.

Nebenabreden

Sollte irgendeine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Rechte des Bestellers aus den mit uns getätigten Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar. Nebenabreden und Abweichungen von den vorstehenden AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von M+M bestätigt werden.

Leasing

Sollen unsere Waren geleast werden und lehnt die Leasinggesellschaft den Kunden als Vertragspartner ab, so wandelt sich auf Verlangen von M+M der Leasingvertrag in einen Kaufvertrag, wenn dies nicht durch Parteivereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Datenschutz

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass M+M die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.